Bußgeldangelegenheiten - auf keinen Fall vorschnell zahlen

Bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern neigt man schnell dazu, die Angelegenheit mit einer Zahlung als erledigt zu betrachten. Dabei gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für begründete Einsprüche, die vielfach zum Erfolg führen. Oder Sie möchten einfach nur Zeit gewinnen, um z.B. ein Fahrverbot erst während Ihres nächsten Urlaubs einer Erledigung zuzuführen.

Unsere Empfehlung:

Den Fall prüfen lassen, angemessen reagieren und gemeinsam alle juristischen Möglichkeiten ausschöpfen. Bei Bedarf vermitteln wir Ihnen eine Rechtsschutzversicherung, die unter Umständen rückwirkend in Kraft tritt, soweit der Tattag nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Wir vertreten Sie bei folgenden Bußgeldverfahren:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen

  • Handynutzung am Steuer

  • Rotlichtverstößen

  • Abwehr von möglichen Fahrverboten

  • Probezeit, Aufbauseminar

  • Punkteabbau

  • allgemeines Ordnungswidrigkeitenrecht, z. B. Gewerbeordnungswidrigkeit, Jugendschutzgesetz

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben uns über WhatsApp: (0201) 29 39 30 05  

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- auf keinen Fall vorschnell zahlen

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Bei Ordnungswidrigkeiten und Bußgeldern neigt man schnell dazu, die Angelegenheit mit einer Zahlung als erledigt zu betrachten. Dabei gibt es zahlreiche Ansatzpunkte für begründete Einsprüche, die vielfach zum Erfolg führen. Oder Sie möchten einfach nur Zeit gewinnen, um z.B. ein Fahrverbot erst während Ihres nächsten Urlaubs einer Erledigung zuzuführen.

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