Verkehrsunfallabwicklung
Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Dann sollten Sie mit der Unfallabwicklung einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht beauftragen. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und bieten eine kostenlose Erstberatung an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen können.
Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
Geltendmachung von Ansprüchen zum Ersatz von Sach- und Personenschäden beim Versicherer des Unfallgegners.
Korrespondenz mit dem Kfz-Sachverständigen, der die Begutachtung Ihres Fahrzeuges vornimmt.
Korrespondenz mit Ärzten wegen erforderlicher Dokumentation bei Personenschäden.
Schriftwechsel mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, insbesondere auch die Anforderung und Auswertung der amtlichen Ermittlungsakte.
Internationale Schadenregulierung bei einem Unfall in Deutschland mit Auslandsbeteiligung oder einem Unfall im Ausland.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihren Unfall über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht abwickeln:
Wir übernehmen die gesamte Schadenabwicklung für Sie.
In der Regel mehr Schadensersatz.
Kürzere Schadenabwicklungszeiten.
Wenn nötig gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Unfallabwicklung beauftragen, wenn mich keine Schuld an dem Unfall trifft?
Kurz und bündig: Ja. Einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen ist auf jeden Fall ratsam, um dem immer intensiver werdenden Schadenmanagement der Versicherer entgegenwirken und auf Augenhöhe entgegentreten zu können. Auch wenn die teuer bezahlte Werbung längst zu einem positiven Image der Versicherungslobby beigetragen hat, sind und bleiben Versicherungen Wirtschaftsunternehmen, wo Kosteneinsparung von den Führungsetagen vorgegeben wird und auf dem Tagesprogramm steht. Es werden z.B. immer wieder Schadenzahlungen grundlos hinausgezögert oder unberechtigte, massive Kürzungen bei Reparaturkosten anhand von automatisiert erstellten Prüfberichten vorgenommen. Hinzukommt das immer komplexer werdende und sich ständig weiter entwickelnde Verkehrsrecht. Gerade im Bereich des verkehrsrechtlichen Schadensersatzrechts ergehen regelmäßig höchstrichterliche Entscheidungen, die ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kennen muss, um die Interessen des Geschädigten bestmöglich zu vertreten. Wenn Sie die Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung überlassen, können Sie davon ausgehen, dass Sie am Ende nicht alles erhalten werden, was Ihnen zusteht, und dies ohne es zu bemerken.
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, so fallen für Sie keine Rechtsanwaltsgebühren an. In diesem Fall hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre Rechtsverfolgungskosten zu tragen, genauso wie auch die Sachverständigen- oder Mietwagenkosten. Sie haben bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall daher insoweit keine Kostenlast. Besteht hingegen Streit über die Frage, wer den Unfall verschuldet hat, so kommt eine bestehende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in aller Regel für unsere Rechtsanwaltsgebühren auf.
Unfall im Ausland? Was tun?
Ein Unfall im EU-Ausland ist meist komplex, da das Recht des Landes zur Anwendung kommt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Ist der Unfall also z.B. in den Niederlanden passiert, gilt niederländisches Recht. Nach deutschem Recht erstattet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel neben dem Fahrzeugschaden auch die Gutachter - und Anwaltskosten. Nach ausländischem Recht kann das schon anders aussehen.
Schadensregulierungen nach einem Verkehrsunfall im Ausland brauchen in der Regel zudem mehr Zeit als nach einem inländischen Verkehrsunfall ohne Auslandsbeteiligung. Allerdings lässt sich die Sache mit einer konsequenten Geltendmachung durchaus beschleunigen. So vergehen beispielsweise oftmals Monate, nur weil wichtige Unterlagen nicht sofort eingereicht werden oder aber der Unfallhergang nicht schlüssig dargelegt wurde. Kurzum: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beschleunigt die Sache.
Der in Deutschland ansässige Schadenregulierungsbeauftragte muss innerhalb einer Frist von drei Monaten entweder den Schaden reguliert oder zumindest eine Stellungnahme erteilt haben. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht hinreichend, kann man sich an die nationale Entschädigungsstelle – dem Verein für Verkehrsopferhilfe – wenden.
Verkehrsunfallabwicklung
Sind Sie unverschuldet in einen Verkehrsunfall geraten? Dann sollten Sie mit der Unfallabwicklung einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht mandatieren. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche und bieten eine kostenlose Erstberatung an. Wir besprechen mit Ihnen, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie diese im Streitfall auch gerichtlich durchsetzen können.
Zu unseren Leistungen zählen insbesondere:
Geltendmachung von Ansprüchen zum Ersatz von Sach- und Personenschäden beim Versicherer des Unfallgegners.
Korrespondenz mit dem Kfz-Sachverständigen, der die Begutachtung Ihres Fahrzeuges vornimmt.
Korrespondenz mit Ärzten wegen erforderlicher Dokumentation bei Personenschäden.
Schriftwechsel mit Polizei oder Staatsanwaltschaft, insbesondere auch die Anforderung und Auswertung der amtlichen Ermittlungsakte.
Internationale Schadenregulierung bei einem Unfall in Deutschland mit Auslandsbeteiligung oder einem Unfall im Ausland.
Ihre Vorteile, wenn Sie Ihren Unfall über einen Fachanwalt für Verkehrsrecht abwickeln:
Wir übernehmen die gesamte Schadenabwicklung für Sie.
In der Regel mehr Schadensersatz.
Kürzere Schadenabwicklungszeiten.
Wenn nötig gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.
Sollte ich einen Rechtsanwalt mit der Unfallabwicklung beauftragen, wenn mich keine Schuld an dem Unfall trifft?
Kurz und bündig: Ja. Einen erfahrenen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen ist auf jeden Fall ratsam, um dem immer intensiver werdenden Schadenmanagement der Versicherer entgegenwirken und auf Augenhöhe entgegentreten zu können. Auch wenn die teuer bezahlte Werbung längst zu einem positiven Image der Versicherungslobby beigetragen hat, sind und bleiben Versicherungen Wirtschaftsunternehmen, wo Kosteneinsparung von den Führungsetagen vorgegeben wird und auf dem Tagesprogramm steht. Es werden z.B. immer wieder Schadenzahlungen grundlos hinausgezögert oder unberechtigte, massive Kürzungen bei Reparaturkosten anhand von automatisiert erstellten Prüfberichten vorgenommen. Hinzukommt das immer komplexer werdende und sich ständig weiter entwickelnde Verkehrsrecht. Gerade im Bereich des verkehrsrechtlichen Schadensersatzrechts ergehen regelmäßig höchstrichterliche Entscheidungen, die ein auf Verkehrsrecht spezialisierter Anwalt kennen muss, um die Interessen des Geschädigten bestmöglich zu vertreten. Wenn Sie die Schadenabwicklung der gegnerischen Versicherung überlassen, können Sie davon ausgehen, dass Sie am Ende nicht alles erhalten werden, was Ihnen zusteht, und dies ohne es zu bemerken.
Haben Sie den Unfall nicht verschuldet, so fallen für Sie keine Rechtsanwaltsgebühren an. In diesem Fall hat die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners Ihre Rechtsverfolgungskosten zu tragen, genauso wie auch die Sachverständigen- oder Mietwagenkosten. Sie haben bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall daher insoweit keine Kostenlast. Besteht hingegen Streit über die Frage, wer den Unfall verschuldet hat, so kommt eine bestehende Verkehrs-Rechtsschutzversicherung in aller Regel unsere Rechtsanwaltsgebühren auf.
Unfall im Ausland? Was tun?
Ein Unfall im EU-Ausland ist meist komplex, da das Recht des Landes zur Anwendung kommt, in dem sich der Unfall ereignet hat. Ist der Unfall also z.B. in den Niederlanden passiert, gilt niederländisches Recht. Nach deutschem Recht erstattet Ihnen die gegnerische Haftpflichtversicherung in der Regel neben dem Fahrzeugschaden auch die Gutachter - und Anwaltskosten. Nach ausländischem Recht kann das schon anders aussehen.
Schadensregulierungen nach einem Verkehrsunfall im Ausland brauchen in der Regel zudem mehr Zeit als nach einem inländischen Verkehrsunfall ohne Auslandsbeteiligung. Allerdings lässt sich die Sache mit einer konsequenten Geltendmachung durchaus beschleunigen. So vergehen beispielsweise oftmals Monate, nur weil wichtige Unterlagen nicht sofort eingereicht werden oder aber der Unfallhergang nicht schlüssig dargelegt wurde. Kurzum: Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht beschleunigt die Sache.
Der in Deutschland ansässige Schadenregulierungsbeauftragte muss innerhalb einer Frist von drei Monaten entweder den Schaden reguliert oder zumindest eine Stellungnahme erteilt haben. Diese Frist beginnt allerdings erst, wenn dem Beauftragten alle erforderlichen Unterlagen vorliegen. Reagiert der Schadenregulierungsbeauftragte innerhalb von drei Monaten nicht oder nicht hinreichend, kann man sich an die nationale Entschädigungsstelle – dem Verein für Verkehrsopferhilfe – wenden.
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